Hebesätze

Die Hebesätze werden von der Gemeinde in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Hebesatz Bemerkung
Grundsteuer A 330 v.H für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Grundsteuer B 330 v.H für sonstige Grundstücke
Gewerbesteuer 330 v.H