Breitband Förderverfahren - BayGibitR

Die Gemeinde Döhlau beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (15.03.2018)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand zur Verfügung stehender Informationen und/oder öffentlich zugänglicher Quellen (u. a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. Die Breitband Ist-Versorgung der Gemeinde kann hier abgerufen werden.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (15.03.2018)
Die Gemeinde Döhlau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden. Die Gemeinde Döhlau bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 23.04.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 3: Ergebnis Markterkundung (27.08.2018)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Döhlau vom 17.03.2018 bis zum 23.04.2018 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markerkundung können unter Downloads „Gemeinde Döhlau Markterkundung Ergebnis“ eingesehen werden.

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (27.08.2018)
Die Gemeinde Döhlau führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Gemeinde Döhlau bittet mit der Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen im folgenden Download-Bereich, Angebote bis zum 30.10.2018 einzureichen.

Hinweis: Aus gegebenem Anlass wurde die Angebotsfrist bis zum 30.11.2018 verlängert.

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (05.03.2019)
Die Bekanntmachung der Gemeinde Döhlau bezüglich er vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann unten in Downloadbereich eingesehen werden.

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (02.06.2019)
Der Gemeinde Döhlau wurde am 27. Juli 2019 von Finanz- und Heimatminister Herrn Albert Füracker der Förderbescheid der Regierung von Oberfranken für den Breitbandausbau überreicht.

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (16.01.2020)
Die Gemeinde Döhlau und die Firma Thüga SmartService GmbH haben am 09.07 .2019 einen weiteren Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Döhlau unterzeichnet. Die Stellungnahme der Gemeinde Döhlau zum Kooperationsvertrages kann in der folgenden Datei eingesehen werden: