Steuern, Gebühren und Beiträge

Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Kommunen nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Kommunen erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen. Unsere Gemeinde hat folgende Steuern, Gebühren und Beiträge festgesetzt:

Hundesteuer

Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2021 für den ersten Hund 40,-- Euro,
für den zweiten Hund 60,-- Euro,
für jeden weiteren Hund 80,-- Euro,
für jeden Kampfhund 350,-- Euro.

Grund- und Gewerbesteuer - Hebesätze

Die Hebesätze werden von der Gemeinde in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Zurzeit gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A 330 v.H
Grundsteuer B 330 v.H
Gewerbesteuer 330 v.H

Neue Herstellungsbeitragssätze (Wasser/Abwasser) ab dem 01.10.2023
Herstellungsbeitrag (Wasser)
bis 30.09.2023 ab 01.10.2023
pro m² Grundstücksfläche 1,35 € pro m² Grundstücksfläche 1,82 €
pro m² Geschossfläche 4,50 € pro m² Geschossfläche 7,20 €
Herstellungsbeitrag (Abwasser)
bis 30.09.2023 ab 01.10.2023
pro m² Grundstücksfläche 1,30 € pro m² Grundstücksfläche 0,88 €
pro m² Geschossfläche 3,20 € pro m² Geschossfläche 5,98 €

 

Neue Wasser- und Abwassergebühren ab dem 01.10.2023:
Wassergebühr
bis 30.09.2023 ab 01.10.2023
Verbrauchsgebühr 1,86 € pro m3 Verbrauchsgebühr 2,64 € pro m3
Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
bis 5 m3/h - 37,51 € pro Jahr
bis 10 m3/h - 53,56 € pro Jahr
über 10 m3/h - 64,29 € pro Jahr
(jeweils zzgl. 7% MwSt)
Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
bis 4 m3/h - 70,00€ pro Jahr
bis 10 m3/h - 90,00 € pro Jahr
bis 16 m3/h - 110,00 € pro Jahr
über 16 m3/h - 150,00 € pro Jahr
(jeweils zzgl. 7% MwSt)
Abwassergebühr
bis 30.09.2023 ab 01.10.2023
Einleitungsgebühr 2,89 € pro m3 Einleitungsgebühr 4,81 € pro m3
keine Grundgebühr
Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:
bis 4 m3/h - 60,00€ pro Jahr
bis 10 m3/h - 80,00 € pro Jahr
bis 16 m3/h - 100,00 € pro Jahr
über 16 m3/h - 140,00 € pro Jahr

Die Wasser- und Abwassergebühren sind spätestens alle vier Jahre neu zu kalkulieren. In der Gemeinde Döhlau wurde die letzte Kalkulation im Jahr 2019 erstellt. Dabei wurde für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2023 die Wassergebühr auf 1,86 € pro m3(netto) und die Abwassergebühr auf 2,89 € pro m3 festgesetzt.

Die Gebührenkalkulation für die kommenden vier Jahre (ab 01.10.23 bis 30.09.27) hat nun ergeben, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr kostendeckend sind und daher angehoben werden müssen. Die Gemeinde Döhlau hat bei der Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren auch keinen Ermessensspielraum, da nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes die betreffenden öffentlichen Einrichtungen kostenneutral zu betreiben sind. Dabei sind die im vergangenen vierjährigen Kalkulationszeitraum (01.10.19 bis 30.09.23) angefallenen Unterdeckungen (voraussichtlich 300.000,- € bei Wasser und rund 600.000,- € bei Abwasser) im folgenden Zeitraum auszugleichen. Diese Tatsache sowie weitere Faktoren, wie etwa höhere Betriebskosten (u.a. für Strom etc.) und steigende kalkulatorische Kosten infolge von Investitionen, führen zu dieser deutlichen, aber notwendigen Anhebung der Gebühren.

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt zum 30.09. jeden Jahres. Die Gebühren werden dann zum 15.11. zur Zahlung fällig. Für die Abrechnung erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.

Während des Jahres sind zum 15.02., 15.05. und 15.08. Abschlagszahlungen auf die Gebührenschuld zu entrichten.

Im Laufe des Monats September erfolgt die Ablesung der Wasserzähler bzw. werden Sie durch die Stadtwerke Hof zum Ablesen der Wasserzähler aufgefordert. Bitte teilen Sie den Zählerstand den Stadtwerken Hof mit. Soweit für die Abrechnung kein Zählerstand vorliegt, muss der Verbrauch geschätzt werden.

 

Friedhofsgebühren

Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsbenutzungssatzung